Rechtsprechung
BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Waffenbesitzkarte - Nachträgliche Unzuverlässigkeit - Widerruf der Waffenerlaubnis - Begriff der Erlaubnis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Bayreuth, 03.07.1979 - B 312 - III/78
- VGH Bayern, 28.08.1980 - 21.B - 1468/79
- BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80
Papierfundstellen
- BVerwGE 67, 16
- NJW 1984, 1194
- MDR 1983, 958
- NVwZ 1984, 378 (Ls.)
- DÖV 1983, 593
Wird zitiert von ... (26) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 94.76
Waffenanmeldungen - Waffenbesitzverbot - Erteilung einer Waffenbesitzkarte - …
Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80
Die Vorschrift des § 59 Abs. 3 Satz 1 WaffG 76 unterscheidet sich in dieser Hinsicht freilich von § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 72, der für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte die Zuverlässigkeit des Anmeldenden nicht verlangt (Urteil des Senats vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14).Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, daß sich der Geltungswille des § 59 WaffG 72 auf die Verwaltungsakte beschränkt, die während des aus dieser Vorschrift ersichtlichen Zeitraumes beantragt worden sind (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 und - BVerwG 1 C 55.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13).
- BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 55.76
Waffenbesitzkarte - Nachweis der Anmeldung - Verbotene Gegenstände
Auszug aus BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 158.80
Der Senat hat bereits in anderem Zusammenhang entschieden, daß sich der Geltungswille des § 59 WaffG 72 auf die Verwaltungsakte beschränkt, die während des aus dieser Vorschrift ersichtlichen Zeitraumes beantragt worden sind (Urteile vom 6. Dezember 1978 - BVerwG 1 C 94.76 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 14 und - BVerwG 1 C 55.76 - Buchholz 402.5 WaffG Nr. 13).
- BVerwG, 16.05.2007 - 6 C 24.06
Waffenbesitzkarte, Widerruf, Zuverlässigkeit, Rückwirkung.
Soweit das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 - BVerwGE 67, 16 = Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34 S. 29) zum Eingreifen der Bestimmungen über einen Widerruf bei nachträglicher Unzuverlässigkeit nach dem Waffengesetz 1972 darauf abgehoben habe, ob die "nachträglich eingetretenen Tatsachen nach dem im Zeitpunkt ihres Eintritts für ihre Bewertung maßgeblichen Recht zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen" könne dem für die hier relevante Frage kein Aussagegehalt beigemessen werden, weil es seinerzeit um Fälle gegangen sei, in denen das Inkrafttreten der Widerrufs- und Zuverlässigkeitsregelungen und die Möglichkeit der Erteilung der Waffenbesitzkarten zeitlich zusammengefallen seien, also ein Tatsacheneintritt zwischen der Erlaubniserteilung und einer Änderung der im Zeitpunkt des Widerrufs geltenden gesetzlichen Zuverlässigkeitskriterien gar nicht in Rede gestanden habe.Das Bundesverwaltungsgericht hat zur früheren Rechtslage entschieden, dass es auf nach Ausstellung der Erlaubnis eingetretene Umstände ankommt (Urteil vom 18. Februar 1983 a.a.O. S. 19 bzw. S. 28).
In dem Urteil vom 18. Februar 1983 (a.a.O. S. 19 f. bzw. S. 28 f.) hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen eine unter der Geltung des Waffengesetzes 1972 erteilte Waffenbesitzkarte nach Inkrafttreten des Waffengesetzes 1976 zu widerrufen war.
- BVerwG, 17.10.1989 - 1 C 36.87
Inhaber einer Waffenbesitzkarte - Trunkenheit im Verkehr - Gemeingefährliche …
Die dem Kläger nach § 59 Abs. 4 Satz 2 des Waffengesetzes vom 19. September 1972 (BGBl. I S. 1797) - WaffG 1972 - erteilte Waffenbesitzkarte ist eine "Erlaubnis ... nach diesem Gesetz" im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976 (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 -, Buchholz 402.5 WaffG Nr. 34). - BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 56.89
Steuerhinterziehung - Vermögensstraftat - Fünfjahresfrist - Unzuverlässigkeit …
Die dem Kläger nach § 59 Abs. 3 Satz 1 WaffG erteilte Waffenbesitzkarte ist eine "Erlaubnis ... nach diesem Gesetz" im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG (BVerwGE 67, 16).
- VGH Baden-Württemberg, 19.08.2004 - 1 S 976/04
Widerruf der Waffenbesitzkarte - maßgeblicher Zeitpunkt der Rechtslage
Danach soll der zwingend vorgeschriebene Widerruf einer Waffenbesitzkarte wegen nachträglichen Eintritts von Versagungstatsachen nicht einer vergangenen, sondern der im Zeitpunkt der Entscheidung über den Widerruf gegebenen Rechtslage hinsichtlich der Voraussetzungen für die weitere Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen Rechnung tragen (vgl. BVerwGE 71, 234, 243 zu § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 1976; vgl. auch BVerwGE 67, 16, 20).Eine darüber hinausgehende Bedeutung dürfte dieser Übergangsvorschrift indes nicht zukommen, so dass der weitere Fortbestand der nach § 58 Abs. 1 Satz 1 WaffG 2002 fortgeltenden Erlaubnis von den Voraussetzungen abhängt, die das WaffG 2002 für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt (vgl. auch BVerwGE 67, 16, 19 ff.).
- VG Sigmaringen, 31.01.2005 - 2 K 978/04
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Anwendung neuen Rechts in bezug auf eine nach …
Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976; ebenso VG Aachen Urteil vom 31.03.2004, - 6 K 1922/03, zit. nach juris; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Formulierung "Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen" im Tatbestand der Widerrufsregelung nicht den Zweck, nachträglich eingetretene Tatsachen so zu behandeln, als seien sie bereits vor Erteilung der Waffenbesitzkarte eingetreten, und sie so zu bewerten, wie sie nach der damaligen Rechtslage bei der Entscheidung über die Erteilung zu bewerten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, BVerwGE 67, 16, 19f).
Es kann auch nicht darauf abgestellt werden, ob die Tatsache im Zeitpunkt ihres Eintritts, also mit der Rechtskraft der Verurteilung im März 2001, nach der damals noch maßgeblichen Rechtslage, dem Waffengesetz 1976, zur Versagung der Erlaubnis hätte führen müssen (so aber zu den Überleitungsvorschriften des Waffengesetzes 1976 BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, a.a.O., 20; ebenso Bay. VGH, Beschluss vom 14.11.2003, - 21 CS 03.2056 - VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 - und Beschluss vom 16.07.2003, - RN 7 S 03.1151 -, zitiert nach juris).
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 12.83
Waffenrecht - Jagdschein - Waffenbesitzkarte - Widerruf - Zuverlässigkeit - …
Wie der Senat bereits mit Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 - (BVerwGE 67, 16) entschieden hat, stellt der Widerruf einer durch eine Waffenbesitzkarte erteilten Erlaubnis nach § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG - anders als deren Rücknahme nach § 47 Abs. 1 Satz 1 WaffG - nicht die nachträgliche Korrektur einer rechtswidrigen Erlaubniserteilung dar. - VG Aachen, 31.03.2004 - 6 K 1922/03
Rechtmäßigkeit des Widerrufs von in Form von Waffenbesitzkarten erteilter …
Andererseits dient die Übergangsvorschrift -wie bereits in anderem Zusammenhang dargelegt- auch dazu, die bestehenden Erlaubnisse in das neue Recht überzuleiten und sie hinsichtlich des weiteren Umgangs mit Waffen und Munition -bei den hier in Rede stehenden Waffenbesitzkarten also hinsichtlich der weiteren Ausübung der tatsächlichen Gewalt über die Waffender Geltung des neuen Rechts, namentlich auch den Zuverlässigkeitsmaßstäben des § 5 WaffG 2002 zu unterstellen, vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Februar 1983 -1 C 158/80-, BVerwGE 67, 16 ff. für den Widerruf einer "Alterlaubnis" nach Inkrafttreten des WaffG 1976. - VG Sigmaringen, 05.03.2004 - 2 K 1892/03
Waffenrechtliche Erlaubnis; Widerruf; Zeitpunkt der Widerrufsentscheidung
Der weitere Fortbestand der Erlaubnis hängt damit seit dem 01.04.2003 von den Voraussetzungen ab, die das Waffengesetz heute für die Innehabung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen aufstellt, hinsichtlich der Zuverlässigkeit insbesondere in § 5 WaffG n.F. (vgl. zur Überleitung von Erlaubnissen in das Waffengesetz 1976 Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18.02.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hat die Formulierung "Tatsachen, die zur Versagung hätten führen müssen" im Tatbestand der Widerrufsregelung nicht den Zweck, nachträglich eingetretene Tatsachen so zu behandeln, als seien sie bereits vor Erteilung der Waffenbesitzkarte eingetreten, und sie so zu bewerten, wie sie nach der damaligen Rechtslage bei der Entscheidung über die Erteilung zu bewerten gewesen wären (vgl. BVerwG, Urteil vom 18.03.1983, BVerwGE 67, 16, 19f; a.A. VG Regensburg, Beschluss vom 16.03.2003, - RN 7 S 03.1019 -).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2006 - 20 A 2531/04
Widerruf von fünf Waffenbesitzkarten nebst Munitionserwerbsberechtigung; …
Soweit das Bundesverwaltungsgericht - Urteil vom 18. Februar 1983 - 1 C 158.80 -, BVerwGE 67, 16, 20 - zum Eingreifen der Bestimmungen über einen Widerruf bei nachträglicher Unzuverlässigkeit nach dem Waffengesetz 1972 darauf abgehoben hat, ob die "nachträglich eingetretenen Tatsachen nach dem im Zeitpunkt ihrer Eintritts für ihre Bewertung maßgeblichen Recht zur Versagung der Erlaubnis hätten führen müssen", kann dem für die hier relevante Frage kein maßgeblicher Aussagegehalt gegeben werden, weil es seinerzeit um Fälle ging, in denen das Inkrafttreten der Widerrufs- und Zuverlässigkeitsregelungen und die Möglichkeit der Erteilung der Waffenbesitzkarten zeitlich zusammenfielen, also ein Tatsacheneintritt zwischen der Erlaubniserteilung und einer Änderung der im Zeitpunkt des Widerrufs geltenden gesetzlichen Zuverlässigkeitskriterien gar nicht in Rede stand. - BVerwG, 18.02.1983 - 1 C 144.80
Waffenerlaubnis - Waffenbesitzverbot - Besitzausübung - Widerruf der …
Eine nach § 59 Abs. 4 Satz 2 WaffG 72 erteile Waffenbesitzkarte ist eine Erlaubnis im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 WaffG 76 (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 1 C 158.80 -). - BVerwG, 04.09.1995 - 1 C 20.94
Waffenrecht: Verlust der Zuverlässigkeit durch strafgerichtliche Verurteilung …
- VG Chemnitz, 16.01.2004 - 3 K 1317/03
Rechtmäßigkeit eines Waffenbesitzverbots; Waffenrechtliche Unzuverlässigkeit …
- VGH Hessen, 15.09.2022 - 4 A 2514/20
- BVerwG, 24.04.1990 - 1 C 29.89
Waffenrechtliche Zuverlässigkeit bei Untreue
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 38.87
Straßenverkehr - Alkoholbedingte Gefährdung - Gemeingefährliche Straftat
- BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 3.82
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …
- BVerwG, 29.05.1990 - 1 C 52.89
Einziehung einer Waffenbesitzkarte nach Verurteilung des Besitzers wegen …
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 24.83
Widerruf einer erteilten Waffenbesitzkarte
- OVG Hamburg, 03.02.1994 - Bf VII 49/93
Widerruf einer Waffenbesitzkarte; Waffenbesitzkarte; Waffenrecht; Trunkenheit im …
- BVerwG, 29.03.1990 - 1 B 50.90
Darstellung der Entscheidungsgründe in seiner schriftlich abgefaßten Entscheidung …
- BVerwG, 19.12.1989 - 1 C 47.89
Einziehung einer Waffenbesitzkarte wegen nicht mehr gegebener erforderlicher …
- BVerwG, 06.09.1985 - 1 B 100.85
Verurteilung wegen einer im Zustand der Trunkenheit begangenen Straftat - …
- BVerwG, 30.04.1985 - 1 C 73.80
Rücknahme einer erteilten Waffenbesitzkarte
- BVerwG, 18.02.1983 - 1 B 24.82
Widerruf einer Waffenbesitzkarte gem. § 47 WaffG wegen Vorliegens der …
- VGH Hessen, 22.03.1988 - 11 UE 2254/85
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.03.1996 - 20 A 259/95